Steuern

NoVA

Die Normverbrauchsabgabe richtet sich seit 1. März 2014 nach dem CO2-Ausstoß pro Kilometer. Die NoVA wird fällig, wenn Fahrzeuge zum ersten Mal in Österreich zum Verkehr zugelassen werden. Dadurch ist die NoVA auch bei einem nach Österreich importierten Auto zu entrichten.

 

Die NoVA für Neuwagen wird wie folgt ermittelt:

(CO2-Emissionswert in g/km – 90) / 5 = Steuersatz [Höchststeuersatz liegt bei 32%]

Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2 Ausstoß als 250g/km erhöht sich die Steuer um 20 Euro je g/km CO2-Emissionswert.

Vom errechneten Steuersatz ist für 2016 ein Abzugsposten in Höhe von € 300,- zu berücksichtigen.

 

Die NoVA ist im Fixpreisangebot enthalten und wird beim Finanzamt für Sie abgeführt.

Mehrwerts- oder Erwerbsteuer

Während bei Neuwagen keine Mehrwertsteuer im Ausland zu entrichten ist, müssen Käufer von Gebrauchtwagen die Steuer noch im Ausland abführen. Bei Neuwagen wird stattdessen in Österreich gemäß Art. 1 Abs. 7 UStG 1994 im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung die Erwerbssteuer fällig.

Ein Fahrzeug gilt übrigens als neu, wenn die Erstinbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurückliegt oder die Fahrleistung 6.000 km noch nicht überschritten hat. Damit sind meist auch Vorführwagen als Neuwagen zu betrachten!